MotorBikes
„Total mobil auf 2 Rädern – und Lustgewinn an frischer Luft!“
Das Kraftrad, kurz Krad genannt, wird als „einspuriges, zwei-rädriges, durch Verbrennungsmotor angetriebenes Fahrzeug“ definiert. Typeneinteilung: Solomaschinen und Gespanne (dann dreirädrig!). Auch wenn 1885 als Geburtsjahr des Motorrades gilt und bei der Versicherbarkeit stets an alte Maschinen gedacht wird: Bei uns gilt als MotorBike jedes Motorrad, das nicht mehr gebaut wird. Ob Motorrad-Legende, Klassiker, Youngtimer oder hochwertige Serienmaschine!