Fahrzeugwerte
Marktwert
Wiederherstellungswert
Marktwert
OCC versteht unter dem Marktwert den Wert, zu dem ein Liebhaberfahrzeug üblicherweise am freien Markt gehandelt wird.
Der Marktwert bestimmt sich also danach, was für ein solches Fahrzeug - im Schadenfall für ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug - am Markt aufgewendet werden muss. Eventuell zwischenzeitlich aufgebrachte Restaurierungskosten oder andere Aufwendungen sind nicht maßgeblich, sondern nur der Preis, der auch unter Berücksichtigung des gewerblichen und privaten Handels bezahlt werden muss. Marktwert und Wiederbeschaffungswert sind für OCC identisch.
Wiederherstellungswert
Hierunter versteht OCC den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.
Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. OCC schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.