Wiederherstellungswertgutachten


Dieses Gutachten wird als Ergänzungsgutachten parallel zur Standard-Bewertung oder Top-Bewertung für solche Fahrzeuge erstellt, deren Entstehungskosten anlässlich einer Komplettrestaurierung den gegenwärtigen Marktwert übersteigen.

Das OCC-Wiederherstellungswertgutachten umfasst den Umfang der Standard- oder Top-Bewertungen und wird ergänzt durch:

- eingehende Überprüfung der vorgelegten Rechnungen in Art und Umfang
- Überprüfung der Rechnungsinhalte direkt am Fahrzeug
- Kommentierung der Restaurierung
- Abgrenzung Markt- und Wiederherstellungswert.

Auch für Restaurierungen in Eigenleistung kann ein Wiederherstellungswertgutachten erstellt werden. Es bedarf der Dokumentation durch einen von OCC empfohlenen Sachverständigen. Diese Lösung ist nur möglich, wenn vor der Restaurierung der Sachverständige hinzugezogen wird, der jeweils den Ist-Zustand dokumentiert und zwar nach folgenden Arbeitsschritten:

- nach Demontage bis zur Rohkarosse/Karosserie vom Rahmen abgehoben
- nach Strahl- und/oder Abbeizarbeiten
- nach Zerlegung der Aggregate
- nach abgeschlossenen Karosseriearbeiten/vor Lackierung
- nach Einbau aller Aggregate
- vor Einbau von Verkleidungen, Scheiben, Anbauteilen
- nach Fertigstellung.

Das Wiederherstellungswertgutachten führt folgende Punkte als Tabellarische Auflistung der Restaurierungsphasen auf:

- Besichtigungsort und -datum
- kurze Dokumentation des Ist-Zustandes
- Dokumentation geleisteter Arbeiten/verwendeter Materialien
- Berechnung der Kosten mit Hilfe eines objektiven Leitfadens
- umfangreiche Fotodokumentation.

Die Kosten für das Wiederherstellungswert-Gutachten sind abhängig vom jeweiligen Aufwand.

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