Gutachten
Warum ein Gutachten?
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Warum ein Gutachten?
Um Ihr Liebhaberfahrzeug dem tatsächlichen Wert entsprechend versichern zu können, benötigt OCC eine aktuelle, objektive und unparteiische Aussage über den Zustand und Wert dieses Fahrzeuges. Ein solches Dokument dient Ihren eigenen Interessen, denn es belegt den Wert Ihres besonderen Fahrzeuges und bietet damit die Grundlage für eine reibungslose und prompte Schadenregulierung.
Die Vorteile eines aktuellen, objektiven Gutachtens sind im Einzelnen:
- Im Schadenfall wissen Sie und wir, was maximal ersetzt wird.
- Solange das Gutachten jünger als zwei Jahre ist, ist das darin beschriebene Fahrzeug bei einer nachweisbaren Marktwertsteigerung von 20% über den festgesetzten Marktwert versichert (Vorsorgeversicherung).
- Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer an Ihrem Fahrzeug einen Schaden, kommen Sie ohne Gutachten in Beweisnot. Wenn Sie von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft einen gerechten Schadenausgleich erwarten, sollten Sie den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeuges vor Schadeneintritt durch ein Gutachten belegen können.
- Ein Gutachten kann ein entscheidendes Preisargument sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen.
Gutachtenarten
Wer sein Liebhaberfahrzeug optimal versichern möchte, benötigt eine hieb- und stichfeste Zustandsbeschreibung mit objektiver Wertermittlung seines Fahrzeugs.
Bis zu einem Fahrzeugwert von € 20.000,-- (maximal Fahrzeugzustandsnote 2) ist grundsätzlich eine Fahrzeug-Selbstbewertung ausreichend und ein Gutachten nicht zwingend erforderlich. Mit der Selbstbewertung wird lediglich die Versicherungssumme festgesetzt, nicht hingegen der tatsächlich technische und sonstige Zustand des Fahrzeugs verbindlich beschrieben. In Ausnahmefällen behält sich OCC vor ein Gutachten zu fordern. Ab einem Marktwert von 20.000,- € ist generell ein Gutachten erforderlich. Jedoch empfehlen wir generell die Erstellung eines Gutachtens - unabhängig vom Fahrzeugwert –, damit Sie im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht in Beweisnotstand geraten (vor allem, wenn nur eine Teilkaskoversicherung besteht).
Daher empfehlen wir eine Bewertung des OCC-Gutachternetzwerks. Es beschreibt objektiv, nachvollziehbar und sehr detailliert den Zustand des Fahrzeugs und schafft so eine solide Grundlage für eine reibungslose, unkomplizierte Schadenabwicklung.
Folgende Gutachtenarten können über das OCC-Gutachternetzwerk erstellt werden:
Kurzcheck
Standardbewertung
Topbewertung
Wiederherstellungswertgutachten
Aktualisierungen
Zustandsdefinitionen
Der Erhaltungszustand eines Oldtimer / Liebhaberfahrzeuges wird definiert über eine Werteskala von 1 bis 5. Diese fünf Zustandskategorien sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dienen aber der Versicherungswirtschaft und Rechtssprechung als Orientierung.
Über OCC versicherbare Fahrzeuge müssen den Zustandsnoten 1 bis 3 entsprechen.
Zustandsnote 1
Zustandsnote 2
Zustandsnote 3
Zustandsnote 4
Zustandsnote 5
Unrestaurierte Originale
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Hier finden Sie kompetente Sachverständige für Ihr Liebhaberfahrzeug.
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