Kennzeichen
Historisches Fahrzeug
Wechselkennzeichen
Überstellungskennzeichen
Historische Fahrzeuge
Als "Historische Kraftfahrzeuge" gelten erhaltungswürdige, nicht für den Alltagsgebrauch bestimmte Fahrzeuge, die
- 1955 oder davor gebaut wurden oder
- die älter als 25 Jahre sind und in die Liste der "Historischen Kraftfahrzeuge"
eingetragen sind.
Ab 2010 gelten nur noch solche Fahrzeuge als erhaltenswürdig, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Der Eintrag als "Historisches Fahrzeug" in den Typen- und Zulassungsschein kann nur erfolgen, nachdem bei der zuständigen Genehmigungsbehörde der Nachweis der Originalität und Erhaltungswürdigkeit erbracht wurde.
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr, historische Motorräder nur an 60 Tagen im Jahr bewegt werden. Als Nachweis ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn
- diese in dieselbe Obergruppe (Pkw, Motorräder etc.) fallen und
- die Kennzeichentafeln desselben Formats auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.
Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden. Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Fahrzeuge eingetragen sein.
Zwar wird jedes Fahrzeug gesondert zugelassen, jedoch wird nur eine Zulassungsbescheinigung , in der alle Fahrzeuge aufgeführt sind, ausgestellt.
Überstellungskennzeichen
Überstellungskennzeichen können für
- nichtzugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder
- zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger,
deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,
zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.
Für den Nutzungszeitraum (mindestens drei bis maximal 21 Tage) muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Diese wird in der Regel mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.