Versicherungsschutz
Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Transport-Standort-Versicherung
Haftpflicht
Wenn Sie jemandem mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden zufügen, müssen Sie ihm diesen ersetzen. Selbst, wenn Sie keine Schuld trifft, haften Sie allein dadurch, dass Sie Ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen.
Um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder, der ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulässt, eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung abschließen muss. Sie prüft, ob die Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, berechtigt sind. Wenn nicht, werden diese abgelehnt, wenn doch, werden sie von der Versicherung beglichen.
Teilkasko
Ihr Schätzchen hüten Sie wie Ihren Augapfel. Doch es lauern Gefahren, die auch der sorgsamste Fahrer nicht abwenden kann.
Wie der plötzlich einsetzende Hagelschauer, das Reh, das überraschend Ihren Weg kreuzt oder der Marder, der sich über Ihre Verkabelung hermacht. Diese und weitere Schäden wie durch Diebstahl, Brand oder Glasbruch bis hin zur mut- oder böswilligen Beschädigung (bei Fahrzeugen ab 18 Jahren) werden über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko ersetzt Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Fahrzeugwertes.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst alle Teilkaskogefahren und hilft Ihnen darüber hinaus bei selbstverschuldeten Unfällen oder springt ein, wenn ein Fremder Ihr gutes Stück beschädigt und anschließend Fahrerflucht begeht.
Sie ersetzt Schäden bis zur Höhe des Marktwertes. Übersteigen die Instandsetzungskosten den Marktwert, bieten wir darüber hinaus Versicherungsschutz bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert.
Transport-Standort-Versicherung
Hierüber sind nicht zugelassene auch teilrestaurierte Fahrzeuge und deren Ersatzteile während der Unterstellung in einer Garage, Werkstatt, auf Ausstellungen oder auf dem Weg zu und von Veranstaltungen in Österreich oder anderen europäischen Ländern gegen Brand, Diebstahl, Vandalismus etc. versichert.