Kennzeichen
H-Kennzeichen
Rotes Dauerkennzeichen
Saisonkennzeichen
Schwarzes Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen

H-Kennzeichen
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten vom TüV, der Dekra oder anderen anerkannten Sachverständigenorganisationen bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird und die Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten sind.
Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,73 EUR für Pkw und 46,02 EUR für Motorräder im Jahr.
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Rotes Dauerkennzeichen
Das Rote Dauerkennzeichen wird wegen seiner Ziffernfolge auch 07er-Kennzeichen genannt. Es können ein oder mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden. Das Fahrzeugmindestalter beträgt ab März 2007 - wie beim H-Kennzeichen - 30 Jahre.
Die erlaubte Nutzung umfasst Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten, Prüfungs- und Wartungsfahrten. Privatfahrten ("Sonntagsausflüge"), Fahrten zur Arbeitsstätte oder gewerbliche Fahrten sind ausgeschlossen.
Die Kfz-Steuer beträgt pauschal für Pkw 191,73 EUR und für Motorräder 46,02 EUR im Jahr.
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Saisonkennzeichen
Seit 1996 kann man sein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen für einen begrenzten Zeitraum zulassen. Vorteile einer Saisonzulassung sind tagesgenaue Steuerbelastung und das An- und Abmelden entfällt.
Nach Ablauf des Saisonzeitraums ist das Fahrzeug weiterhin gegen Brand, Diebstahl etc. versichert, wenn es in einer Garage oder auf Privatgelände abgestellt worden ist und mindestens eine Teilkasko für die Saison abgeschlossen war.
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Schwarzes Kennzeichen
Das Schwarze Kennzeichen kann grundsätzlich für jedes Fahrzeug (auch Oldtimer) beantragt werden, das der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entspricht.
Für die Fahrzeug-Anmeldung verlangt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
- Personalausweis
- Deckungszusage der Versicherung (Deckungskarte)
Tipp! Die Anmeldung Ihres Oldtimers mit dem schwarzen Kennzeichen kann unter bestimmten Umständen durchaus sinnvoll sein.
Für ein Fahrzeug mit geringem Hubraum (z. B. ein Fiat 500 oder Goggomobil) fällt eine geringere Steuerbelastung an, als wenn es mit H-Kennzeichen (Kfz-Steuer pauschal 191,73 EUR) zugelassen würde.
Als Faustformel rechnet man bei dieser Zulassungsform mit 26 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen gelten bei einmaliger Nutzung maximal 5 Tage. Sie werden nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten ausgegeben. Diese Kennzeichen dürfen nicht als Ausfuhrkennzeichen genutzt werden. Ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 50 EUR bei der Zulassungsstelle. OCC verrechnet den anfallenden Haftpflichtbeitrag bei endgültiger Zulassung.